Crowdsourcicng Terms
1. Geltung der AGB
1.1 Diese AGB gelten gegenüber Privatpersonen für den SaaS-Dienst "Labvanced" von Scicovery .
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen der Softwareprodukte und SaaS-Leistungen erfolgen
ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Unsere AGB gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen.
1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine
Anwen-
dung.
Scicovery behält sich eine Änderung dieser „SaaS-Bedingungen“ vor. Insbesondere können sich
jederzeit die „SaaS-Bedingungen“ dadurch ändern, dass unser SaaS-Dienst kostenpflichtig wird. Damit
wird dieser Vertrag
automaisch ungültig und von Seiten des Anbieters geündigt. Der Nutzer hat dann die möglichkeit einen
neuen Vertrag zu neunen
"SaaS-Bedingungen" abzuschließen. Über Änderungen der „SaaS-Bedingungen“ wird Scicovery dem Nutzer
schriftlich oder auf
elektronischem Weg informieren.
2. Leistungen und Vertragsgegenstand
2.1 Scicovery berechtigt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages den Zugang zum „SaaS Dienst“ über
das
Medium Internet unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck speichert
Scicovery die Software
auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für die Nutzung wird ein
internetfähiger
PC mit aktuellem Browser sowie eine Internetanbindung benötigt.
2.2 Aufgrund der frühen Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen
Nutzung hat Scicovery
das Recht beliebige Änderungen an der Struktur und Umfang des „SaaS Dienstes“ vorzunehmen.
2.3 Die automatische Lieferung von Software-Upgrades. Software-Upgrades sind neue Versionen einer
Software, die neben
einer Fehlerbeseitigung im Wesentlichen neue Funktionen enthalten, oder das Anwendungsspektrum, die
Flexibilität
oder die Produktivität markant erweitern und auf die sich Mängelansprüche des Kunden nicht beziehen.
SoftwareUpgrades
werden grundsätzlich mittels Datenübertragung durchgeführt. Das mit der ursprünglich erworbenen
Software
erteilte Nutzungsrecht bleibt gültig.
2.4 Sonderprogramme, Programmänderungen oder Schnittstellen, die der Kunde eigens für die
Anforderungen seines
Anzeigesystems entweder erstellt hat oder durch Dritte erstellen ließ, können nicht Gegenstand
dieser Vereinbarung sein.
Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur
Anpassung an die besonderen
Anforderungen im Betrieb des Kunden besteht nicht.
2.5 Der Kunde hat kein Anspruchsrecht auf Kuden-Support (Telefonisch, Email) oder gesetzliche
Gewährleistung da der „SaaS Dienst“
freiwillig und unentgeltlich ist.
3. Verfügbarkeit
3.1 Durch die Weiterentwicklung des „SaaS Dienstes“ und insbesondere durch Softwareupgrades kann es
zur vorübergehenden
oder dauerhaften Beeinträchtigungen oder Ausfällen "SaaS Dienstes“ oder der durch den Nutzer
erstellen Inhalte kommen.
Aufgrund des frühen Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen
Nutzung hat dies keine
Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Darüberhinaus weist der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder
Beeinträchtigungen der erbrachten
Dienste entstehen können, die außerhalb des Einfussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen
insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht
beeinfussbare
technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte
Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfuss auf die Leistungen des Anbieters haben.
Soweit derartige Umstände Einfuss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter
erbrachten
Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
4. Datenverarbeitung & Datensicherung
4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4.3 Scicovery weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des
Kunden gespeichert werden.
4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom
Anbieter
für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach
diesem
Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in
einem
Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der
Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
5. Vergütung
5.1 Die Nutzung des „SaaS Dienstes“ ist gratis. Bei einer diesbezüglichten Änderung ist wird dieser Vertrag automaisch ungültig und von Seiten des Anbieters gekündigt.
6. Gewährleitung
6.1 Der Anbieter wird nach Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen die Funktionalität des „SaaS
Dienstes“ zu gewährleiten. Aufgrund der frühen
Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen Nutzung hat der Kunde
jedoch keinen gesetzliche Anspruch
auf die Gewährleitung der Funktionalität.
6.2 Bei einer Kündigung des „SaaS Dienstes“ unabhängig ob diese vom Kunden ober vom Anbieter ausgeht
erlischt jegliche Gewährleitung
bezüglich der Funktionalität der vom Nutzer erstellten Inhalte, sowie gezüglich der Verfügbarkeit
oder Funktionalität der Nutzerdaten.
7. Haftung und Schadenersatz
7.1 Haftung und Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
8. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
8.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die
dieser bei
der Nutzung der Software eingibt, speichert, mit anderen Nutzern teilt und zum Abruf bereitstellt.
Der Kunde verpfichtet
sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen
Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen. Bei der Verwendung von Bild, Video oder
Audiomaterial verpflichtet sich der Kunde
auf das Urheberrecht zu achten und keine Inhalte Dritter ohne deren Erlaubnis zu verwenden. Die
Pflicht die die Urheberrechte für die Inhalte
zu überprüfen obliegt dem Kunden. Der Nutzer wird keine Viren oder sonstige Schadsoftware
enthaltenden Programme im Zusammenhang mit
der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten die verantwortliche
Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die
Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen
getragen ist.
8.2 Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa
erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden
keine
Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
8.3 Der Kunde verpfichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen
Kos-
ten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens,
freizustellen, falls der
Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten
Handlungen
oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die
Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des
geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm
verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig
mitteilen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Sowohl der Nutzer als auch der Anbieter haben das Recht den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von
Gründen zu kündigen.
9.3. Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum „SaaS Dienst“ gesperrt.
Scicovery wird die
Daten und Zugangskennungen löschen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses
Vertrags geschlossener
Verträge ist Osnabrück.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein
oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die
Vertragschließenden verpflichten sich,
die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich
entspricht.