Crowdsourcicng Terms



1. Geltung der AGB

1.1 Diese AGB gelten gegenüber Privatpersonen für den SaaS-Dienst "Labvanced" von Scicovery . Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen der Softwareprodukte und SaaS-Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwen- dung.
Scicovery behält sich eine Änderung dieser „SaaS-Bedingungen“ vor. Insbesondere können sich jederzeit die „SaaS-Bedingungen“ dadurch ändern, dass unser SaaS-Dienst kostenpflichtig wird. Damit wird dieser Vertrag automaisch ungültig und von Seiten des Anbieters geündigt. Der Nutzer hat dann die möglichkeit einen neuen Vertrag zu neunen "SaaS-Bedingungen" abzuschließen. Über Änderungen der „SaaS-Bedingungen“ wird Scicovery dem Nutzer schriftlich oder auf elektronischem Weg informieren.


2. Leistungen und Vertragsgegenstand

2.1 Scicovery berechtigt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages den Zugang zum „SaaS Dienst“ über das Medium Internet unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck speichert Scicovery die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für die Nutzung wird ein internetfähiger PC mit aktuellem Browser sowie eine Internetanbindung benötigt.
2.2 Aufgrund der frühen Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen Nutzung hat Scicovery das Recht beliebige Änderungen an der Struktur und Umfang des „SaaS Dienstes“ vorzunehmen.
2.3 Die automatische Lieferung von Software-Upgrades. Software-Upgrades sind neue Versionen einer Software, die neben einer Fehlerbeseitigung im Wesentlichen neue Funktionen enthalten, oder das Anwendungsspektrum, die Flexibilität oder die Produktivität markant erweitern und auf die sich Mängelansprüche des Kunden nicht beziehen. SoftwareUpgrades werden grundsätzlich mittels Datenübertragung durchgeführt. Das mit der ursprünglich erworbenen Software erteilte Nutzungsrecht bleibt gültig.
2.4 Sonderprogramme, Programmänderungen oder Schnittstellen, die der Kunde eigens für die Anforderungen seines Anzeigesystems entweder erstellt hat oder durch Dritte erstellen ließ, können nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen im Betrieb des Kunden besteht nicht.
2.5 Der Kunde hat kein Anspruchsrecht auf Kuden-Support (Telefonisch, Email) oder gesetzliche Gewährleistung da der „SaaS Dienst“ freiwillig und unentgeltlich ist.


3. Verfügbarkeit

3.1 Durch die Weiterentwicklung des „SaaS Dienstes“ und insbesondere durch Softwareupgrades kann es zur vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigungen oder Ausfällen "SaaS Dienstes“ oder der durch den Nutzer erstellen Inhalte kommen. Aufgrund des frühen Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen Nutzung hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Darüberhinaus weist der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einfussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfuss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfuss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.


4. Datenverarbeitung & Datensicherung

4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4.3 Scicovery weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.


5. Vergütung

5.1 Die Nutzung des „SaaS Dienstes“ ist gratis. Bei einer diesbezüglichten Änderung ist wird dieser Vertrag automaisch ungültig und von Seiten des Anbieters gekündigt.


6. Gewährleitung

6.1 Der Anbieter wird nach Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen die Funktionalität des „SaaS Dienstes“ zu gewährleiten. Aufgrund der frühen Entwicklungsstandes des „SaaS Dienstes“ sowie aufgrund der unentgeltlichen Nutzung hat der Kunde jedoch keinen gesetzliche Anspruch auf die Gewährleitung der Funktionalität.
6.2 Bei einer Kündigung des „SaaS Dienstes“ unabhängig ob diese vom Kunden ober vom Anbieter ausgeht erlischt jegliche Gewährleitung bezüglich der Funktionalität der vom Nutzer erstellten Inhalte, sowie gezüglich der Verfügbarkeit oder Funktionalität der Nutzerdaten.


7. Haftung und Schadenersatz

7.1 Haftung und Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.


8. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

8.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert, mit anderen Nutzern teilt und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpfichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen. Bei der Verwendung von Bild, Video oder Audiomaterial verpflichtet sich der Kunde auf das Urheberrecht zu achten und keine Inhalte Dritter ohne deren Erlaubnis zu verwenden. Die Pflicht die die Urheberrechte für die Inhalte zu überprüfen obliegt dem Kunden. Der Nutzer wird keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
8.2 Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
8.3 Der Kunde verpfichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kos- ten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.


9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Sowohl der Nutzer als auch der Anbieter haben das Recht den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
9.3. Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum „SaaS Dienst“ gesperrt. Scicovery wird die Daten und Zugangskennungen löschen.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses Vertrags geschlossener Verträge ist Osnabrück.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.